I.
Zu notarieller Urkunde vom 26.9.1989 verkaufte die Beteiligte zu 1 an den Beteiligten zu 2 ein Grundstück und ließ dieses an ihn auf. In der Urkunde erklärte der Beteiligte zu 2, jugoslawischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Deutschland und ohne Ehevertrag verheiratet zu sein.
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