Der Betroffene leidet an einer schizoaffektiven Psychose (bipolaren Störung). Er war deswegen schon wiederholt untergebracht. Am 13.08.2002 hat die Beteiligte zu 1. unter Beifügung eines Gutachtens der Stadtärztin B beantragt, den Betroffenen nach §§ 70 ff. FGG unterzubringen. Nach dessen Anhörung und gutachtlicher Äußerung des behandelnden Stationsarztes Dr. P als Sachverständigen in der Fachklinik Heiligenhafen hat das Amtsgericht die Unterbringung des Betroffenen in einer geeigneten Krankenanstalt bis zum 24.09.2002 angeordnet. Seine hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das Landgericht Lübeck - Einzelrichterin der 7. Zivilkammer - nach seiner erneuten Anhörung und erneuter gutachtlicher Äußerung des behandelnden Stationsarztes Dr. P als Sachverständigen zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluß, auf den zur weiteren Sachdarstellung Bezug genommen wird (Bl. 17 - 19 d.A.), richtet sich die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen. Die Beteiligte zu 1. hat von einer Stellungnahme hierzu abgesehen.
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