Anerkennung einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung
OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.10.2004 - Aktenzeichen 8 W 507/03
DRsp Nr. 2005/14142
Anerkennung einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung
»Die Anerkennung einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung scheidet nicht deshalb aus, weil im Verfahren vor dem ausländischen Gericht Erkenntnisse durch Vernehmung von Zeugen gewonnen worden sind.«