BGH - Beschluß vom 27.01.1999
XII ZB 79/98
Normen:
FGG § 53d S. 2; ZPO § 621e Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
BGHR FGG § 53d S. 2 Vereinbarung 1
BGHR ZPO § 621e Abs. 2 S. 2 Vereinbarung 1
FamRZ 1999, 576
MDR 1999, 548
NJW-RR 1999, 856
Vorinstanzen:
KG Berlin,
AG Berlin-Pankow-Weißensee,

Anfechtbarkeit der Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über die Zahlung eines Abfindungsbetrages

BGH, Beschluß vom 27.01.1999 - Aktenzeichen XII ZB 79/98

DRsp Nr. 1999/3171

Anfechtbarkeit der Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über die Zahlung eines Abfindungsbetrages

»Zur Anfechtbarkeit einer - isolierten - familiengerichtlichen Entscheidung, durch die die Genehmigung einer Vereinbarung über die Zahlung eines Abfindungsbetrages zum Ausgleich privater betrieblicher Versorgungsanrechte versagt wurde.«

Normenkette:

FGG § 53d S. 2; ZPO § 621e Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I. Die Parteien haben am 14. Februar 1986 die Ehe geschlossen, aus der zwei in den Jahren 1987 und 1988 geborene Kinder hervorgegangen sind. Seit 1992 lebten die Eheleute getrennt. Am 30. November 1995 wurde dem Ehemann (Antragsgegner) der Scheidungsantrag der Ehefrau (Antragstellerin) zugestellt.