OLG Koblenz - Beschluss vom 05.01.2000
13 WF 789/99
Normen:
FGG § 19 § 33 § 13a Abs. 1 S. 2 ; KostO § 131 ;
Vorinstanzen:
AG Neuwied, - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 353/98

Anfechtbarkeit von Beweisanordnungen im FGG-Verfahren; Durchsetzung einer Beweisanordnung

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.01.2000 - Aktenzeichen 13 WF 789/99

DRsp Nr. 2000/8955

Anfechtbarkeit von Beweisanordnungen im FGG -Verfahren; Durchsetzung einer Beweisanordnung

»1. Beweisanordnungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind grundsätzlich unanfechtbar.2 Es ist unzulässig, einem Elternteil für den Fall, dass er einem gerichtlich bestellten Sachverständigen den Kontakt mit dem Kind zur Erarbeitung eines kinderpsychologischen Gutachtens nicht ermöglicht, Zwangsgeld anzudrohen.«

Normenkette:

FGG § 19 § 33 § 13a Abs. 1 S. 2 ; KostO § 131 ;

Gründe:

I. Die gegen die Beweisanordnung des Amtsgerichts (Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens) gerichtete Beschwerde der Antragsgegnerin ist unzulässig.