Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts im Verfahren über den Versorgungsausgleich
OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2001 - Aktenzeichen 9 UF 257/00
DRsp Nr. 2005/13404
Anforderungen an die Aufklärung des Sachverhalts im Verfahren über den Versorgungsausgleich
»In dem im Scheidungsfall vom Amts wegen zu betreibenden Versorgungsausgleichsverfahren hat das Gericht gemäß § 12FGG die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranlassen und die geeignet erscheinenden Beweise zu erheben. Die Ermittlungspflichten aus § 12FGG betreffen sämtliche Umstände, die die Höhe und die Art und Weise der Durchführung des Versorgungsausgleichs betreffen können.«