OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.03.2006
9 WF 27/06
Normen:
BGB § 1684 ; FGG § 33 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1620
MDR 2006, 1294
OLGReport-Brandenburg 2006, 356
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 08.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 35 F 341/05

Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsregelung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2006 - Aktenzeichen 9 WF 27/06

DRsp Nr. 2008/14184

Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsregelung

»Die Regelung eines Umgangs von "14 Tage in den Ferien" ist ohne weitere Abgrenzungskriterien nicht vollziehungsfähig.«

Normenkette:

BGB § 1684 ; FGG § 33 ;

Gründe:

Die gemäß § 19 Abs. 1 FGG statthafte und in zulässiger Weise eingelegte Beschwerde der Antragsgegnerin hat Erfolg. Der durch den Antragsteller gestellte Antrag auf Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Antragsgegnerin bleibt ohne Erfolg, weshalb dieser Antrag zugleich zurückzuweisen war.

1. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass der Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eine konkrete Verfehlung betreffen muss. Soweit der Antragsteller diese hinsichtlich des Umganges am 28. März 2005 zu der Feiertags-/Ferienumgangsregelung behauptet hat, kann sein Antrag schon deshalb keinen Erfolg haben, weil es an einer vollziehungsfähigen Verfügung fehlt.