Auf die Beschwerden der weiteren Beteiligten zu 1) und 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Hersfeld vom 16.11.2016 in der Entscheidung zum Versorgungsausgleich, Ziffer II. des Tenors, aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht - Bad Hersfeld zurückverwiesen.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 2.251 festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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