Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Rheinberg 14.11.2008 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Antragsgegnerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. in R. für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. Mit Rücksicht auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsgegnerin werden monatliche Raten in Höhe von 75 € festgesetzt, zahlbar ab Mai 2009.
I.
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