AG Eisenhüttenstadt, vom 14.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 222/02
Anspruch auf Herabsetzung von Volljährigenunterhalt
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.03.2004 - Aktenzeichen 10 UF 176/03
DRsp Nr. 2004/13595
Anspruch auf Herabsetzung von Volljährigenunterhalt
1. Bei einem volljährigen behinderten Kind, das eine eigene Wohnung unterhält, in der es im Rahmen seiner Möglichkeiten ein eigenständiges Leben führt, scheidet eine schematische Gleichstellung des Unterhaltsberechtigten mit einem in Ausbildung befindlichen volljährigen Kind mit eigenem Hausstand aus.2. Auch für die Bestimmung des angemessenen Lebensbedarfs im Bereich des Verwandtenunterhalts besteht in der Praxis ein Bedürfnmis nach festen Bedarfsätzen. Es erscheint insoweit sachgerecht, die Untergrenze des Bedarfs an den in den Unterhaltstabellen für den Ehegattenunterhalt angesetzten Beträgen zu orientieren.3. Es ist demnach auf die in den Unterhaltstabellen enthaltenen Eigenbedarfssätze eines unterhaltsberechtigten Ehegatten abzustellen und als Untergrenze derjenige Betrag pauschal als Bedarf anzusetzen, welcher der konkreten Lebenssituation des unterhaltsberechtigten Kindes entspricht.4. Entgelt, das ein Behinderter im Arbeitsbereich einer Behindertenwerkstatt erzielt, ist unterhaltsrechtlich anrechenbares Arbeitseinkommen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.