Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten wird der Beschluss des 15. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. August 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Verfahrenswert: 4.652 €
I.
Die Beteiligten streiten über den Versorgungsausgleich.
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