OLG Koblenz - Beschluss vom 17.05.2002
13 WF 224/02
Normen:
BGB § 1836a Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 168
JurBüro 2002, 657
Vorinstanzen:
AG Koblenz, vom 12.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 40 F 236/98

Ansprüche des Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz und Vergütung

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.05.2002 - Aktenzeichen 13 WF 224/02

DRsp Nr. 2004/3894

Ansprüche des Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz und Vergütung

»Zum Erlöschen der Ansprüche des Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz und Vergütung, wenn diese nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden, und zum Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben.«

Normenkette:

BGB § 1836a Abs. 4 ;

Gründe:

Die gemäß § 56 g Abs. 5 S. 1 FGG zulässige Beschwerde ist begründet.