AG Koblenz, vom 12.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 40 F 236/98
Ansprüche des Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz und Vergütung
OLG Koblenz, Beschluss vom 17.05.2002 - Aktenzeichen 13 WF 224/02
DRsp Nr. 2004/3894
Ansprüche des Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz und Vergütung
»Zum Erlöschen der Ansprüche des Verfahrenspflegers auf Aufwendungsersatz und Vergütung, wenn diese nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden, und zum Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben.«