I. Die am 23. März 1932 geborene Ehefrau (Antragstellerin) und der am 13. Januar 1929 geborene Ehemann (Antragsgegner) haben am 27. August 1952 die Ehe geschlossen. Der Scheidungsantrag der Ehefrau wurde dem Ehemann am 26. November 1997 zugestellt.
Während der Ehezeit (vom 1. August 1952 bis 31. Oktober 1997, § 1587 Abs. 2 BGB) haben beide Parteien Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung erlangt. Die Antragstellerin - sie befindet sich ebenso wie der Antragsgegner im Rentenstand - hat darüber hinaus dynamische Anwartschaften gegenüber der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (nachfolgend VBL) erworben, ferner eine statische Betriebsrente, welche ihr früherer Arbeitgeber (............. GmbH, Werk ...........) mit einem ehezeitbezogenen Jahresbetrag von 1.324,80 DM angegeben hat.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|