Auf die sofortige Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 23.05.2008 - Az. 22 F 255/06 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die aus der Landeskasse zu erstattende Vergütung und der Aufwendungsersatz für die Verfahrenspflegerin wird für die Zeit vom 17.08.2006 bis zum 13.11.2007 auf 572,63 € festgesetzt.
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