Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juli 2016 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
I.
Das antragstellende Land nimmt den Antragsgegner, dessen Tochter es Vorausleistungen nach dem
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