BFH - Urteil vom 19.05.2004
III R 28/02
Normen:
BGB § 1360 § 1360a § 1360b § 1601 § 1607 ; EStG § 32 Abs. 6 § 33a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1631
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 10.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 114/01

Außergewöhnliche Belastung: Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige in Griechenland

BFH, Urteil vom 19.05.2004 - Aktenzeichen III R 28/02

DRsp Nr. 2004/16314

Außergewöhnliche Belastung: Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige in Griechenland

1. Werden mehrere Personen, die in einem Haushalt zusammenleben, unterstützt, so sind die Unterstützungsleistungen nach Köpfen aufzuteilen.2. Unterhaltszahlungen an die Schwiegertochter sind nicht nach § 33 a Abs. 1 Satz 1 EStG abzugsfähig, da nach dieser Norm nur Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen abzugsfähig sind.

Normenkette:

BGB § 1360 § 1360a § 1360b § 1601 § 1607 ; EStG § 32 Abs. 6 § 33a ;

Gründe: