BayObLG - Beschluß vom 24.03.1992 (1Z BR 30/92) - DRsp Nr. 1996/3193
BayObLG, Beschluß vom 24.03.1992 - Aktenzeichen 1Z BR 30/92
DRsp Nr. 1996/3193
Zwar kann bei Erlaß einer vorläufigen Anordnung von einer persönlichen Anhörung des Kindes abgesehen werden. Diese ist aber unverzüglich nachzuholen. Das gilt sowohl für das Vormundschaftsgericht als auch für das Beschwerdegericht.