BayObLG - Beschluß vom 24.03.1992 (1Z BR 30/92) - DRsp Nr. 1996/16266
BayObLG, Beschluß vom 24.03.1992 - Aktenzeichen 1Z BR 30/92
DRsp Nr. 1996/16266
Die Verpflichtung, die bei einer vorläufigen Anordnung wegen Gefahr im Verzuge unterbliebene persönliche Anhörung des Kindes unverzüglich nachzuholen, gilt nicht nur für das Vormundschaftsgericht, sondern auch für das Beschwerdegericht.