BayObLG - Beschluß vom 27.02.1992 (3Z AR 4/92) - DRsp Nr. 1996/16268
BayObLG, Beschluß vom 27.02.1992 - Aktenzeichen 3Z AR 4/92
DRsp Nr. 1996/16268
Ist ein Unterbringungsgenehmigungsverfahren anhängig, so kann der Rechtspfleger (wegen des Richtervorbehaltes) weder um Übernahme der gesamten Betreuungssache ersuchen noch ein solches Ersuchen ablehnen noch einen diesbezüglichen Abgabestreit dem gemeinschaftlichen oberen Gericht vorlegen. Eine demzuwider getroffene Verfügung ist unwirksam.