I.
Am 20. September 1999 haben die Beteiligten zu 2. die Einrichtung einer Betreuung für ihre Tochter - die Betroffene - beantragt. Nach Einholung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens, das der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie M B unter dem 16. November 1999 erstellt hat, hat das Amtsgericht Zossen mit Beschluss vom 19. November 1999 die Beteiligte zu 1. als Betreuerin für die Betroffene bezüglich der Aufgabenkreise Vermögenssorge und Vertretung vor Behörden und Institutionen bestellt.
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