Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Mobiliarzwangsvollstreckung
LG Koblenz, Beschluss vom 31.03.2004 - Aktenzeichen 2 T 231/04
DRsp Nr. 2006/10732
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Mobiliarzwangsvollstreckung
Im Verfahren der Mobiliarzwangsvollstreckung ist einem bedürftigen Gläubiger regelmäßig ein Rechtsanwalt beizuordnen, da die Durchsetzung des Anspruchs tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist.