I.
Die Parteien streiten um die Unterhaltsverpflichtung des Berufungsbeklagten für die beiden Zwillinge S. und K. F. , geboren am 24.02.1994. Erstinstanzlich begehrten die beiden ehelich geborenen Zwillinge für den Zeitraum ab Mai 2001 Kindesunterhalt von ihrem Vater. Nach dem das Amtsgericht gegen den von der Kindesmutter getrennt lebenden Kindesvater zur Zahlung von je 210,14 Euro im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet hatte und sodann im Hauptverfahren ein Teilurteil mit einer Auskunftsverpflichtung für den Kindesvater erlassen hat, erfolgte anschließend eine Verurteilung des Kindesvaters zu monatlichen Unterhaltsleistungen in Höhe von 100 % des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe gemäß §
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