OLG Zweibrücken - Beschluss vom 26.02.2001
3 W 272/00
Normen:
FGG § 27 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 2247 § 2255 § 2358 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2001, 279
Vorinstanzen:
LG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 392/00
AG Westerburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 VI 250/99

Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung - Nachweis der Testamentserrichtung im Erbscheinverfahren - Feststellungslast für Widerrufsabsicht bei fehlendem Testament

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.02.2001 - Aktenzeichen 3 W 272/00

DRsp Nr. 2001/7003

Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentscheidung - Nachweis der Testamentserrichtung im Erbscheinverfahren - Feststellungslast für Widerrufsabsicht bei fehlendem Testament

»1. Zur Frage des Beruhens im Falle einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung.2. Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins können Errichtung, Form und Inhalt eines nicht auffindbaren Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden.3. Der Umstand allein, dass die Testamentsurkunde nicht aufgefunden werden kann, begründet keine Vermutung dafür, dass der Erblasser sie in Widerrufsabsicht vernichtet habe. Insoweit trägt derjenige die Feststellungslast, der sich zur Begründung des von ihm beanspruchten Erbrechts auf die Vernichtung beruft.«

Normenkette:

FGG § 27 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 2247 § 2255 § 2358 ;

Gründe:

I.