Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Anordnung des Umgangsrechts ist gemäß §
Den antragstellenden Großeltern kann gemäß § 1685 Abs. 1 BGB kein Umgangsrecht mit ihrer am 14. Oktober 1992 geborenen, jetzt also 6-jährigen Enkelin ... eingeräumt werden. Denn es lässt sich nicht feststellen, dass der Umgang mit ihnen dem Wohl des Kindes dient.
Zwar wird grundsätzlich die Entwicklung von Kindern gefördert, wenn sie mit möglichst vielen Bezugspersonen unterschiedlichen Alters, also auch mit ihren Großeltern, umgehen. Dies gilt insbesondere, wenn wie hier in der Vergangenheit eine gute intensive Beziehung zu diesen bestanden und das Kind den Wunsch hat, diese weiterhin zu besuchen. Davon kann der Senat nach wie vor trotz der anderslautenden Äußerungen ... bei ihrer Anhörung ausgehen, weil sie von der Antragsgegnerin auf das, was sie im Termin sagen sollte, vorbereitet war, wie durch die unkindliche Ausdrucks- und Argumentationsweise deutlich wurde.
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