I. Mit Beschluß vom 28.9.1998 verlängerte das Amtsgericht die Bestellung eines Betreuers für den Betroffenen mit den Aufgabenkreisen Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, erbrechtliche Angelegenheiten und Vertretung im Zivilrechtsstreit AG Erlangen 3 C 1893/92. Als Zeitpunkt, zu dem spätestens über die Aufhebung oder weitere Verlängerung der Maßnahme zu entscheiden sei, bestimmte es den 27.9.2003.
Die Beschwerde des Betroffenen, die sich dagegen richtete, daß die Verlängerung der Betreuerbestellung auch für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge und Vermögenssorge angeordnet worden war, hat das Landgericht am 17.2.1999 zurückgewiesen.
Hiergegen wendet sich der Betroffene mit der weiteren Beschwerde, die er - nach Verwerfung des zunächst privat- schriftlich angebrachten Rechtsmittels - nunmehr zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landgerichts eingelegt hat.
II.
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