BayObLG - Beschluss vom 14.05.2003
3Z BR 94/03
Normen:
BGB § 1821 ; FGG § 20 Abs. 1 § 55 § 62 § 69d Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 3292/03
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 707 XVII 05595/01

Beteiligung und Beschwerderecht von Stiefkindern im Verfahren zur Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Veräußerung eines Grundstücks

BayObLG, Beschluss vom 14.05.2003 - Aktenzeichen 3Z BR 94/03

DRsp Nr. 2003/9004

Beteiligung und Beschwerderecht von Stiefkindern im Verfahren zur Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Veräußerung eines Grundstücks

»Zur Beteiligung und zum Beschwerderecht von Stiefkindern im Verfahren zur Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung der Veräußerung eines Grundstücks, wenn diesen durch Vermächtnis des verstorbenen Ehemanns der Betreuten ein bedingter, durch eine Eigentumsvormerkung an dem Grundstück gesicherter Anspruch auf Übertragung eines früher dem Ehemann zustehenden Miteigentumsanteils am Grundstück zugewandt ist.«

Normenkette:

BGB § 1821 ; FGG § 20 Abs. 1 § 55 § 62 § 69d Abs. 1 ;

Gründe:

I.