I. Die am 6. Februar 1973 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den der Ehefrau (Antragsgegnerin, geboren am 10. August 1939) am 25. Juni 2004 zugestellten Antrag des Ehemannes (Antragsteller, geboren am 30. April 1936) durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - geschieden (insoweit rechtskräftig) und der Versorgungsausgleich geregelt.
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