I. Die am 21. Oktober 1993 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den der Ehefrau (Antragsgegnerin; geboren am 8. März 1964) am 14. Oktober 2003 zugestellten Antrag des Ehemanns (Antragsteller; geboren am 30. Juni 1961) durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - geschieden (insoweit rechtskräftig) und der Versorgungsausgleich geregelt.
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