BGH - Beschluß vom 02.05.1990 (XII ZB 63/89) - DRsp Nr. 1992/1264
BGH, Beschluß vom 02.05.1990 - Aktenzeichen XII ZB 63/89
DRsp Nr. 1992/1264
Kein Wegfall der Vorlagevoraussetzungen (§ 28 Abs. 2FGG) dadurch, daß nach Erlaß des Vorlagebeschlusses ein anderer Senat desselben Gerichts die in der Vorlage abgelehnte Rechtsauffassung vertritt und seiner Entscheidung zugrundelegt.
Die Entscheidung des Senats (insbesondere mit Ausführungen zum Verhältnis des Art. 20 Abs. 2EGBGB zu Art. 3 MSA Ä hier auszugsweise abgedruckt unter I (180) 154 a-b) ist auf Vorlagebeschluß des 5. Zivilsenats des OLG Karlsruhe vom 31.5.1989 (FamRZ 1989,896) ergangen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.