BGH - Beschluß vom 02.05.1990 (XII ZB 63/89) - DRsp Nr. 1992/1265
BGH, Beschluß vom 02.05.1990 - Aktenzeichen XII ZB 63/89
DRsp Nr. 1992/1265
Anwendungsbereich des Art. 3 des Haager Minderjährigenschutzabkommens (MSA): e. Keine Verdrängung der autonomen Kollisionsnorm des Art. 20 Abs. 2EGBGB für den Bereich gesetzlicher Schutz- und Gewaltverhältnisse; f. dementsprechend Eintritt der gesetzlichen Amtspflegschaft des Jugendamtes für nichteheliche ausländische Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland ungeachtet des Art. 3 MSA.
e-f. Die Entscheidung des Senats ist auf Vorlagebeschluß des 5. Zivilsenats des OLG Karlsruhe vom 31.5.1989 (FamRZ 1989,896 = IPRax 1989,388 = NJW 1989,2840) ergangen und auszugsweise Ä zu Art. 20EGBGB Ä unter I (180) 154 a-b wiedergegeben.
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