I.
Die Ehefrau (Antragstellerin) nimmt den Ehemann (Antragsgegner) auf Zahlung einer Ausgleichsrente im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs in Anspruch.
Der am 19. September 1926 geborene Ehemann und die am 21. November 1933 geborene Ehefrau haben am 24. November 1967 die Ehe geschlossen.
Die Ehefrau hat mit ihrem am 18. Juni 1999 zugestellten Antrag auf Scheidung der Ehe angetragen.
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