I. Die Beklagte wendet sich mit ihrer Revision gegen ihre zweitinstanzlich bestätigte Verurteilung zur Gewährung von Kindergeld für die verheiratete Tochter des Klägers.
Die Tochter Nicolle (N.) des Klägers war in der streitigen Zeit von Januar bis April 1991 verheiratet; sie besuchte die Ingenieurschule in Apolda/Thüringen und erhielt Leistungen nach dem
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