I.
Durch Urteil vom 30. Januar dieses Jahres (Bl. 29 - 31 d. A.) hat das Amtsgericht Bernburg die Ehe der Parteien geschieden und den Versorgungsausgleich mittels Renten-Splittings und analogen Quasi-Splittings durchgeführt. Von dem Versicherungskonto des Ehemannes (Antragsgegners) bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (i. F. abgekürzt: DRV Mitteldeutschland) wurden auf das ebenfalls dort unterhaltene Versicherungskonto der Ehefrau (Antragstellerin) angleichungsdynamische Rentenanwartschaften in Höhe von 61,10 EUR monatlich übertragen. Zu Lasten der Zusatzversorgung des Ehemannes bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (i. F. abgekürzt: VBL) wurden auf dem vorbezeichneten Versicherungskonto der Ehefrau nichtangleichungsdynamische Rentenanwartschaften in Höhe von 7,77 EUR monatlich begründet.
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