Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 17.08.2010 wird der am 29.07.2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüdinghausen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner hat an die Antragstellerin im Wege des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs eine monatliche Ausgleichsrente
-für Dezember 2009 in Höhe von 299,37 €,
-von Januar 2010 bis Dezember 2010 in Höhe von 341,23 €,
-von Januar bis Juni 2011 in Höhe von 316,51 €,
-von Juli bis Oktober 2011 in Höhe von 315,70 €,
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