AG Stendal, vom 26.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 632/00
Ehescheidung vor DDR-Beitritt - keine Umwandlung in Bruchteilseigentum
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.03.2001 - Aktenzeichen 3 WF 40/01
DRsp Nr. 2001/9599
Ehescheidung vor DDR-Beitritt - keine Umwandlung in Bruchteilseigentum
»Wurde die Ehe vor dem Beitritt geschieden tritt keine Umwandlung des gemeinschaftlichen Eigentums in Bruchteilseigentum ein, denn nach Art. 234 § 4 Abs. 5EGBGB bleibt für diese Fälle das bisherige Recht (FGB/DDR) anwendbar.«
Denn die Antragstellerin kann nach ihrem gegenwärtigen und bislang unwidersprochenen Vorbringen die Verteilung des unbeweglichen bislang ungeteilten Eigentums gemäß § 13 Abs. 1 FGB nach Art. 234 § 4 Abs. 5EGBGB i.V.m. § 39 Abs. 1 FGB beanspruchen.
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