Auf Antrag des Jugendamtes hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 11.7.2001 den Kindern Adriana und Sebastian einen Pfleger bestellt und durch Beschluss vom gleichen Tag das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Gesundheitsvorsorge für alle zwei Kinder dem Jugendamt vorläufig übertragen. Auf beide Beschlüsse wird Bezug genommen. Um die Anhörung der Beteiligten nachzuholen und auch für die Hauptsache hat das Amtsgericht Termin bestimmt auf den 30. Juli 2001. Mit Schriftsatz vom 18.7.2001 haben die Eltern durch ihre Anwältin Beschwerde eingelegt, der das Amtsgericht durch Beschluss vom 19.7.2001 nicht abgeholfen hat. Am 25.7.2001 wurde der Anhörungstermin aufgehoben und der Vorgang dem Oberlandesgericht vorgelegt.
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