I.
Die Beteiligte zu 2 hat am 19.8.2000 einen Knaben zur Welt gebracht. Der Beteiligte zu 1 hat die Vaterschaft anerkannt, die Beteiligte zu 2 hat der Anerkennung zugestimmt. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind nach eigenen Angaben äthiopische Staatsangehörige. Sie sind als Asylbewerber ohne Personalpapiere nach Deutschland eingereist. Sie haben die Geburt des Kindes am 28.8.2000 beim Standesamt angezeigt und dabei ihre Personalien entsprechend der ihnen von der Ausländerbehörde erteilten Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung angegeben; Geburtsurkunden oder Ausweispapiere konnten sie nicht vorlegen.
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