OLG Nürnberg - Beschluss vom 15.10.2001
10 UF 1714/01
Normen:
FGG § 16 a ; BGB § 1749 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1145
OLGReport-Nürnberg 2002, 79
Vorinstanzen:
AG Amberg, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 947/00

Einzeladoption nach rumänischem Recht - Einwilligung des Ehegatten - ordre public

OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.10.2001 - Aktenzeichen 10 UF 1714/01

DRsp Nr. 2001/16566

Einzeladoption nach rumänischem Recht - Einwilligung des Ehegatten - ordre public

»Eine nach rumänischem Recht ohne Einwilligung des Ehegatten ausgesprochene Einzeladoption ist sowohl nach rumänischem als auch deutschem Recht wirksam; sie verstösst insbesondere nicht gegen den "ordre public" des deutschen Rechts.«

Normenkette:

FGG § 16 a ; BGB § 1749 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Das Kind wurde am 01.01.1990 in Rumänien geboren. Es ist autistisch und geistig behindert. Es war in Rumänien in Kinderheimen untergebracht.