I.
Das Amtsgericht Memmingen führt für den Betroffenen eine Betreuungssache, die es im Jahre 1978 als Pflegschaft mit den Wirkungskreisen Vertretung bei der Anordnung von Maßnahmen der ärztlichen Betreuung, Bestimmung des Aufenthalts sowie Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Renten- und Versorgungsangelegenheiten eingeleitet hatte. Seit April 1985 lebt der Betroffene im Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren, wo ihn sein damaliger Pfleger und jetziger Betreuer mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wiederholt in einer geschlossenen Abteilung untergebracht hatte. Zuletzt genehmigte das Amtsgericht am 4.6.1990 die Unterbringung bis zum 4.6.1992.
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