I.
Durch Urteil vom 13. Oktober 2000 (Bl. 17 - 19 d. A.) hat das Amtsgericht Magdeburg die Ehe der Parteien geschieden und in Entgeltpunkte umzurechnende Rentenanwartschaften in Höhe von 125,16 DM auf dem Versicherungskonto des Ehemannes (Antragsgegners) bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zu Lasten der Beamtenversorgung der Ehefrau (Antragstellerin) begründet.
Am 29. September 2004 (Bl. 43 UA-VA) hat die Oberfinanzdirektion Magdeburg als Versorgungsträger der Ehefrau gegen die ihr nicht zugestellte Entscheidung zum Versorgungsausgleich wegen der ihres Erachtens unzutreffend angeordneten Umrechnung in Entgeltpunkte statt Entgeltpunkte (Ost) Beschwerde erhoben und zwischenzeitlich am 20. Januar dieses Jahres (Bl. 68 - 72 UA-VA) für die Ehefrau eine neue Auskunft erteilt ebenso wie bereits zuvor am 25. November 2004 (Bl. 58 - 65 UA-VA) die BfA für den Ehemann.
II.
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