OLG Köln - Beschluß vom 05.11.2001
16 Wx 220/01
Normen:
BGB § 1896 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 45
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 28.08.2001

Erblindung allein kein Betreuungsgrund

OLG Köln, Beschluß vom 05.11.2001 - Aktenzeichen 16 Wx 220/01

DRsp Nr. 2002/3020

Erblindung allein kein Betreuungsgrund

Die Erblindung des Betroffenen allein rechtfertigt, auch wenn der Betroffene sie selbst beantragt, noch nicht die Einrichtung einer Betreuung. Erst dann, wenn nach Ausschöpfung aller dem Betroffenen nach den gesetzlichen Bestimmungen zustehenden sozialen Hilfen immer noch Hilfsbedürftigkeit besteht, kommt die Einrichtung einer Betreuung für bestimmte Aufgaben in Betracht.

Normenkette:

BGB § 1896 ;

Gründe:

Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 20,69g Abs. 1 S. 1, 29 Abs. 1 FGG), hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.

Die Entscheidung des Landgerichts hält rechtlicher Nachprüfung stand (§§ 27 FGG, 550 ZPO).