Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung für die Beteiligte zu 2). Diese ist durch Beschluss des Amtsgerichts als Betreuerin für die Betroffene eingesetzt worden. Das Amtsgericht hat die Vergütung für die Betreuerin für den Zeitraum vom 14.02.2003 bis 30.06.2003 festgesetzt und dabei einen Stundensatz von 27,90 Euro (31,00 EURO - 10 % Abschlag). Gegen die Höhe dieser Vergütung hat sich die Bezirksrevisorin gewendet mit dem Argument, der Betreuerin stünde lediglich ein Stundensatz von 20,70 Euro (23 - 10 % Ostabschlag) zu, weil sie nicht die Voraussetzungen gemäß §
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