I.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren verheiratet. Mit Teilanerkenntnis- und Endurteil vom 10.3.2005, rechtskräftig seit 19.4.2005, hat das Amtsgericht ihre Ehe geschieden. Antragsteller und Antragsgegnerin sind Eigentümer je zur Hälfte einer Immobilie in G. Dabei handelt es sich um das wesentliche Vermögen der Beteiligten. Der Antragsteller hat die Teilungsversteigerung der Immobilie beantragt. Die Antragsgegnerin verweigerte die Zustimmung hierzu. Mit Beschluss vom 4.4.2005 ersetzte das Amtsgericht die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Durchführung des Zwangsversteigerungsverfahrens. Eine sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung verwarf das Landgericht mit Beschluss vom 20.10.2005 kostenpflichtig und unter Zurückweisung des Antrags der Antragsgegnerin auf Prozesskostenhilfe. Hiergegen wendet sie sich mit ihrer sofortigen weiteren Beschwerde.
II.
Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache keinen Erfolg.
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