FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.02.2004 5 K 9/01 (Kg)
Normen:
EStG (2000) § 32 Abs. 4 S 1 Nr. 2 Buchst. d § 32 Abs. 4 S 1 Nr. 2 Buchst. a § 63 Abs. 1 S 1 Nr. 1 § 63 Abs. 1 S 2 ; SozDiG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2 ; GG Art. 1 Abs. 1 Art. 20 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;
Familienleistungsausgleich; Kindergeldanspruch bei unentgeltlich ausgeübtem freiwilligen sozialen Jahr im außereuropäischen Ausland
FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.02.2004 - Aktenzeichen 5 K 9/01 (Kg)
DRsp Nr. 2004/7266
Familienleistungsausgleich; Kindergeldanspruch bei unentgeltlich ausgeübtem freiwilligen sozialen Jahr im außereuropäischen Ausland
1. Zwar sind nach dem Wortlaut von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres nur im Inland und im Europäischen Ausland geleistete Dienste kindergeldrechtlich zu berücksichtigen.2. Es besteht aber aufgrund einer analogen Anwendung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG auch ein Kindergeldanspruch bei Ableistung der durch die Vorschrift begünstigten Dienste im außereuropäischen Ausland, wenn der jeweilige Dienst von dem Kind unentgeltlich bzw. nur gegen Unterkunft, Verpflegung und ein geringes Taschengeld geleistet wird (hier: Volontariat der volljährigen Tochter im Rahmen eines Freiwilligen sozialen Jahres in Israel).
Normenkette:
EStG (2000) § 32 Abs. 4 S 1 Nr. 2 Buchst. d § 32 Abs. 4 S 1 Nr. 2 Buchst. a § 63 Abs. 1 S 1 Nr. 1 § 63 Abs. 1 S 2 ; SozDiG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2 ; GG Art. 1 Abs. 1 Art. 20 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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