AG Essen, vom 09.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 17 F 119/02
Feststellung der Vaterschaft bei Tod des rechtlichen Vaters
OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2004 - Aktenzeichen 9 WF 167/04
DRsp Nr. 2006/10312
Feststellung der Vaterschaft bei Tod des rechtlichen Vaters
Auch wenn der rechtliche Vater zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanfechtung bereits verstorben ist, sind weder der behauptete biologische Vater noch nach dessen Tod seine Abkömmlinge verpflichtet, sich einer Blutuntersuchung zu unterziehen. Die Begutachtung ist vielmehr zunächst auf vorhandene Abkömmlinge des rechtlichen Vaters zu erstrecken. Notfalls ist auch dessen Exhumierung anzuordnen.