Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Ausspruch zu Ziffer 2. des Beschlusses des Amtsgerichts Neuruppin vom 13.07.2022 -
Es wird festgestellt, dass sich das Versorgungsausgleichsverfahren durch den Tod des Antragstellers erledigt hat.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 1.000 € festgesetzt.
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