Die sofortige weitere Beschwerde gegen die isolierte Kostenentscheidung des Landgerichts ist zulässig (§§ 20 a Abs. 2, 27 Abs. 1 und 2, 29 FGG), hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.
Nachdem der Betroffene nach Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung von Abschiebungshaft aus dieser entlassen worden war, hat er in zulässigerweise sein Rechtsmittel auf den Kostenpunkt beschränkt, da sich die Hauptsache mit der Entlassung erledigt hat.
Das Landgericht hat zu Recht die Voraussetzungen des §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|