AG Wangen im Allgäu, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 143/01
Gerichtsstand bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen und eines privilegierten volljährigen Kindes aus derselben Familie
OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.11.2001 - Aktenzeichen 16 WF 516/01
DRsp Nr. 2002/5959
Gerichtsstand bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen und eines privilegierten volljährigen Kindes aus derselben Familie
»1) Bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen und eines privilegierten volljährigen Kindes aus derselben Familie ist in analoger Anwendung von § 642 III ZPO auch für die Ansprüche des privilegierten volljährigen Kindes der Gerichtsstand des § 642 I ZPO anzunehmen.2) Im Gegensatz zum minderjährigen Kind hat das privilegierte volljährige Kind allerdings keinen Anspruch auf Dynamisierung seines Unterhalts entsprechend § 1612 aBGB.«