OLG Köln - Beschluss vom 17.06.2006
16 Wx 95/06
Normen:
BGB § 1906 ; FGG § 70h § 69f ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 232
OLGReport-Köln 2006, 761

Geschlossene Unterbringung des Betreuten zur Heilbehandlung - einstweilige Anordnung nur aufgrund eines zeitnahen ärztlichen Zeugnisses - keine Eilbedürftigkeit der Betreuerbestellung bei fehlendem Vollzug der Anordnung

OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 95/06

DRsp Nr. 2006/20989

Geschlossene Unterbringung des Betreuten zur Heilbehandlung - einstweilige Anordnung nur aufgrund eines zeitnahen ärztlichen Zeugnisses - keine Eilbedürftigkeit der Betreuerbestellung bei fehlendem Vollzug der Anordnung

»1. Auch für eine im Wege der einstweiligen Anordnung beabsichtigte geschlossene Unterbringung des Betreuten ist ein zeitnahes ärztliches Zeugnis erforderlich, das konkrete Angaben über die beabsichtigte Behandlung und den gewünschten Behandlungserfolg sowie über die Nachteile enthält, die bei einer Behandlung ohne Unterbringung zu erwarten sind.2. Eine Eilbedürftigkeit gemäß § 69 f FGG für eine geschlossene Unterbringung besteht im Regelfall dann nicht mehr, wenn die Anordnung nach Ablauf eines Monats noch nicht vollzogen worden ist.«

Normenkette:

BGB § 1906 ; FGG § 70h § 69f ;

Hinweise:

Eingereicht durch ROLG Jennissen, Wilhelm

Fundstellen