I.
Für den Betroffenen, der bei einem Verkehrsunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt und sich seither schwerstpflegebedürftig im Wachkoma befindet, besteht eine Betreuung für alle Angelegenheiten seit 6.6.2000. Zum Betreuer wurde zunächst sein Vater bestellt. Seine Eltern sind seit 3.3.1991 geschieden; das Sorgerecht war dem Vater übertragen.
Am 15.6.2000 stellte die weitere Beteiligte, die leibliche Mutter des Betroffenen, den Antrag, den Betroffenen im Krankenhaus besuchen zu dürfen, hilfsweise, den Aufgabenkreis Regelung des Besuchsrechts einem neutralen Betreuer zu übertragen. Das Amtsgericht regelte mit Beschluss vom 5.7.2000 ein Besuchsrecht der Mutter zweimal wöchentlich auf der Intensivstation. Im sich anschließenden Beschwerdeverfahren wurde zwischen den Eltern ein Kompromiss erzielt.
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